Praktikantenamt der Fakultät Bau Geo Umwelt - PORTAL
Sie befinden sich auf dem Portal des Praktikantenamtes der Fakultät Bau Geo Umwelt der Technischen Universität München.
Als Studierende des Studiengangs Bachelor Bauingenieurwesen oder Bachelor Umweltingenieurwesen haben Sie nach ihrer Fachprüfungsordnung
Pflichtpraktika abzuleisten. Nähere Informationen über Art und Umfang finden Sie in den aktuellen Merkblättern des Praktikantenamtes (Download hier).
Abschließend haben Sie die Erfüllung durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
Auf dieser Seite sind alle diesbezüglichen Unterlagen und Anträge einzureichen (in einer PDF-Datei gesammelt, max. 5MB zulässig).
Sie erhalten dann automatisiert eine kurze Informationsmail mit einem Link, über den Sie Ihren Antrag bestätigen (bitte ggfs. auch Ihren Spam-Ordner beachten). Nach Bearbeitung - bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen - senden wir Ihnen die entsprechenden Bescheide per E-Mail zu. Falls Sie das aus Datenschutzgründen nicht wünschen, können Sie die Bescheide und Nachrichten gegen Vorlage eines Personalausweises im Praktikantenamt während der Sprechzeiten abholen.
Genereller Hinweis:
Anderweitige Anfragen oder die Einreichung von Unterlagen per Email können leider nicht beantwortet werden, bitte nutzen Sie dafür die Sprechstunden. In Ausnahmefällen versuchen wir,
per Telefon zu helfen, jedoch ebenfalls nur während der Sprechzeiten. Diese sind:
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 08:00 - 10:00 Uhr. Eine Telefonsprechstunde (kein Publikumsverkehr) findet am Dienstag 10:00 – 11:00 Uhr statt.
Bitte beachten Sie weiter, dass Online-Anträge jederzeit eingereicht werden können, jedoch nur während der Dienstzeiten des Praktikantenamtes bearbeitet werden. Entsprechend reichen Sie bitte Ihre Anträge mit hinreichend zeitlichem Vorlauf ein, wenn eine Anerkennung für Sie terminkritisch ist.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Wahl:
Einreichung eines Praktikumsberichtes zur Anerkennung
Einreichung eines qualifizierten Praktikumszeugnisses zur Anerkennung
Einreichung eines Praktikumsvertrages/einer Stellungsnahme für ein Urlaubssemester
Einreichung eines Praktikumsvorschlages/Tätigkeitsangebotes für eine voraussichtliche Anerkennung
Einreichung eines Gesellen-/Meisterbriefs zur Anerkennung
Einreichung eines anderen, jedoch einschlägigen Praktikums zur Anerkennung
Einreichung eines ärztlichen Attests zur Anerkennung
Einreichung einer Immatrikulationsbescheinigung zur Bestätigung der Notwendigkeit des Pflichtpraktikums
Wenn Sie ein Urlaubssemester mit einem Praktikum begründen wollen, ist das gesamte Prozedere über das Immatrikulationsamt abzuwickeln. Wir tragen dazu
lediglich die Bestätigung bei, dass das Praktikum „studienbezogen“ ist. Entsprechend reichen Sie bei uns als Bestätigung für ein Urlaubssemester den Vertrag
oder eine Bestätigung des Unternehmens über Ihre geplanten Tätigkeiten über mindestens 12 Wochen ein.
Beachten Sie dabei, dass die Unterlagen den Studienbezug deutlich machen müssen.
Bitte beachten Sie, dass für ein Praktikum in einem Urlaubssemester, welches darüber hinaus als Pflichtpraktikum anerkannt werden soll, der „Studienbezug“ nicht als
Kriterium genügt. In diesem Fall empfehlen wir, unabhängig vom Urlaubssemester das Praktikum als Vorschlag zur Bestätigung der voraussichtlichen Anerkennung einzureichen.
Die Unterlagen werden geprüft, dann den Verantwortlichen zur Freigabe vorgelegt.
Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung des Studienbezugs für das Immatrikulationsamt, ggf. mit Hinweisen und Einschränkungen.
Bei unzureichenden Unterlagen erhalten Sie eine Nachricht mit entsprechenden Hinweisen zurück.
Einreichung eines neuen Antrages mit PDF-Unterlagen
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